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   BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89   

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BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1989,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1989 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1989,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1989 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1989,3698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89
    Aus diesem Grunde liegt auch kein die Zulassung der Revision rechtfertigendes Überraschungsurteil (§§ 108 Abs. 2, 104 Abs. 1 und 86 Abs. 3 VwGO) vor (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - ).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger - wie hier - in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten, (vgl. hierzu Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - ).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger - wie hier - in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten, (vgl. hierzu Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - ).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02

    Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft - Grenzen für die

    Nach der insoweit maßgeblichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38 m.w.N.) und im Übrigen auch nicht zu beanstandenden Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts steht dem Erfolg des Rückzahlungsbegehrens die Bestandskraft des Beitragsbescheides, demjenigen auf Vollstreckungsschutz das Fehlen des für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderlichen Rechtsschutzinteresses entgegen.
  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs; Begründung der

    Eine anwaltlich vertretene Partei braucht auch bei Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nicht in "allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen" beraten zu werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 ).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

    Nach der insoweit maßgeblichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38 m.w.N.) und im Übrigen auch nicht zu beanstandenden Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts steht dem Erfolg des Rückzahlungsbegehrens die Bestandskraft des Beitragsbescheides, demjenigen auf Vollstreckungsschutz das Fehlen des für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderlichen Rechtsschutzinteresses entgegen.
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Die Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO, deren Umfang gegenüber einem anwaltlich vertretenen Kläger ohnehin geringer ist als gegenüber einer nicht rechtskundig vertretenen Naturalpartei (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - ; Beschluß vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - jeweils m.w.N.), kann sich in bezug auf den Sachvortrag der Beteiligten nur auf eine Ergänzung ungenügender tatsächlicher Angaben erstrecken, deren Unvollständigkeit für das Gericht erkennbar ist (vgl. etwa Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 46.12

    Formelle Anforderungen der Klage; Erfordernis eines bestimmten Klageantrags;

    Er musste die Klägerin insbesondere nicht bei der Formulierung des Klageantrags beraten, weil diese durch einen Rechtsanwalt vertreten war (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34 und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 74.03

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für Schallschutzmaßnahmen an einem

    Die gerichtliche Hinweispflicht soll den Kläger darüber aufklären, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das von ihm erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (vgl. Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 47.12

    Abweisung der Klage als unzulässig wegen Unbestimmtheit des Klageantrags

    Er musste die Klägerin insbesondere nicht bei der Formulierung des Klageantrags beraten, weil diese durch einen Rechtsanwalt vertreten war (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34 und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • BVerwG, 03.03.2000 - 6 B 72.99

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund des Revisionszulassungsgrundes

  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 7.96

    Rücknahme einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Hinweispflicht des

  • BVerwG, 09.06.1994 - 1 B 119.94

    Zulassung einer Revision - Beantragung der Ernennung zum Justizrat oder Erlaß

  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 30.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die

  • BVerwG, 03.04.1996 - 8 B 61.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bauliche Maßnahmen zur

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.04.1992 - 2 B 27.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18411
OVG Berlin, 10.04.1992 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1992,18411)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.04.1992 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1992,18411)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. April 1992 - 2 B 27.89 (https://dejure.org/1992,18411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage; Baugenehmigung; Kleinbetrieb; Wohngebiet; Tankstelle; Umwelteinwirkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsklage; Nachbar; Kleinbetrieb; Prüfungsmaßstab; Schädliche Umwelteinwirkung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Behördenentscheidung

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